Wie Anwälte Trennungsmonster machen

Uns wurden diese Bilder einer Internetseite der Anwaltskanzlei Wendelmuth zugespielt. Im Blog der Kanzlei findet man eine Anleitung zur Verhinderung des Wechselmodels – mit allen Mitteln und ohne Rücksicht auf die betroffenen Kinder. Schlimm genug, doch wenn diese Helfer von #trennungsmonster(n) Kindesmanipulation als „Notwehr“ bezeichnen, dann muss das publik werden.
Wir verweisen nochmals auf den ICD11 in dem P.A.S. als Diagnose aufgenommen wurde.
Damit ist die Aussage der Kanzlei klar: „Es ist okay Kinder psychisch krank zu machen, wenn man damit einen Fall gewinnt.“

Wir können nur dazu auffordern, sich die Seite anzusehen und die Verantwortlichen bei der Antwaltskammer zu melden. Wir haben das bereits getan:

Von: Team Stoppt Trennungsmonster
Betreff: Meldung von ethisch verwerflichem und rechtswidrigem Verhalten
Datum: 21.07.2019, 20:17 Uhr
An: info[at]rak-brb.de

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit melden wir ein Mitglied Ihrer Kammer wegen einem für den Berufstand des Rechtsanwaltes ethisch äußerst verwerflichen Verhaltens, als auch wegen der Aufforderung zu rechtswidrigem Verhalten.

Im Einzelnen:
Wir sind eine Vereinigung, die sich gegen Kindesmanipulation einsetzt, als auch Aufklärungsarbeit zu diesem Thema leistet.

Uns wurden über eines unserer Mitglieder Unterlagen zugesandt, welche unser Team persönlich, als auch rechtlich aufs Äußerste schockiert haben.
Wir haben gerade erst vor einigen Wochen Beratungen zu einer durch das Öffentlich Rechtliche Fernsehen beauftragten Dokufilm getätigt, der sich mit dem Thema Kindesmanipulation in Trennungssituationen beschäftigt.
Diese Arbeit wird zur Zeit auf diversen Filmfestspielen gezeigt und wurde für Preise nominiert.

Nunmehr erreichten uns die bereits o.g. Unterlagen, die von der Anwaltskanzlei Wendelmuth (Bahnhofstr. 79-81
14612 Falkensee) verbreitet werden. Es handelt soch hierbei um einen Blog der Anwältin Wendelmuth, in dem sie eindeutig sowohl zu Straftaten, als auch zu kindeswohlgefährdendem und -schädigendem Verhalten aufruft.

https://www.wendelmuth.net/familienrecht-so-verhindern-sie-das-wechselmodell-teil-ii-auswege/

Unter Anderem wird zur Üblen Nachrede §186 StGB, Angabe falscher Tatsachen §263 ff StGB und Misshandlung Schutzbefohlener §225 StGB aufgefordert, um damit einem rechtlich anerkannten Betreuungsmodell grundlos entgegenzuwirken.
Insbesondere wird durch Frau RA(in) Wendelmuth die Aussage getroffen, dass „Ein bischen Manipulation des Kindes“ Notwehr sei.
Trotz der Phrasen, dass man sich mit den „Ausweg-2-Mandanten“ nicht identifizieren würde, stellten die Aussage im Blogtitel (So verhindern Sie das Wechselmodell), als auch die Darbietung der Möglichkeiten und Wege, einen sämtlich anders gelagerten Schluss her.
Insbesondere die Manipulation von Kindern führt nachweislich zu schwerwiegenden psychischen und Problemen der Sozialkompetenz bei den Betroffenen. Nicht umsonst wurden jüngst die Folgen der Kindesmanipulation in den ICD11 als Krankheitsbild aufgenommen.

Diese von der Anwaltskanzlei Wendelmuth gewählte Darstellungsart, als auch die Verbreitung mittels öffentlichen Schriften, ist nicht tolerierbar. Ein solches Verhalten muss sanktioniert werden.

Wir fordern daher im Namen unserer Mitglieder eine umgehende Löschung des Bloginhaltes.
Darüber hinaus ist eine Gegendarstellung, als auch eine öffentliche Entschuldigung für dieses Fehlverhalten angezeigt.
Weitere rechtliche Schritte im Zuge einer strafbewährten Unterlassungsklage bzw. eines Strafverfahrens bleiben davon unberührt und werden zur Zeit geprüft.

Wir bitten um eine zeitnahe Erledigung mit Frist bis zum 04.08.2019.

Mit freundlichen Grüßen

Marie Senf
Öffentlichkeitsarbeit
Stoppt! Trennungsmonster
http://www.trennungsmonster.org
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