Fragebogen zur Masterarbeit

Über eines unserer Mitglieder wurden wir gebeten, für die Masterarbeit von Frau Laura Huhle einen kleinen Aufruf zu verfassen, was wir hiermit gerne machen.

In der Masterarbeit befasst sich Frau Huhle mit dem Thema Kinder in Trennungssituationen und des Zusammenhanges zwischen Kindesalter und Aufklärung bezüglich einer Trennung der Eltern. Also sowohl wann die Eltern die Kindern über die Trennung informieren, in welchem Alter dies erfolgte, aber auch wie dabei die Gesprächsführung erfolgte.

Viele unserer Mitglieder und Follower auf Facebook (hier einmal einen schönen Gruß und vielen Dank) waren entweder in der Situation der Kinder oder der Eltern bei einer Trennung und haben sowohl objektive, informative und hilfreiche Trennungsgespräche, aber auch die hasserfüllten, manipulativen und vorwurfsvollen erlebt. Wie die psychischen Auswirkungen und Verarbeitungsprozesse des Einzelnen und insbesondere der Kinder danach aussehen wissen in der Regel nur die Betroffenen selbst. Allerdings sieht man ohne Zweifel und durch viele Studien zum Thema P.A.S. und Kindesentfremdung, dass ein Austragen der elterlichen Konflikte über die Kinder, sei es auch nur über verbale Anfeindungen und geringschätzige Aussagen über den anderen Elternteil, teils schwerwiegende Folgen für deren Entwicklung haben.

Daher möchten wir bei der Masterarbeit von Frau Huhle, die sich gerade mit diesem Trennungserleben der Kinder und dem Einfluss, den Art und Weise der Gespräche mit ihnen darauf haben, gerne unterstützen.

Wer also helfen möchte, der ist hiermit gerne eingeladen, mit seinem Wissen zu unterstützen. Hierzu reicht es aus, einen kurzen (ca. 3 Minuten) anonymen Fragebogen auszufüllen, der unter dem folgenden Link zu finden ist:

https://www.soscisurvey.de/trennungundscheidung/

Wir danken jetzt schon einmal allen freundlichen Unterstützern, die den Fragebogen ausfüllen und wünschen Frau Huhle viel Erfolg bei der Masterarbeit.

Wie es nun weitergeht ….

Eine Frage, die sich Viele stellen, wenn das System von Familiengerichten, Anwälten und Behörden, leider unbelehrbar zum wiederholten Mal, ihre eigenen Interessen und Meinungen über das Wohl und die Wünsche von Kindern gestellt haben. Ob aus Unwissenheit, Berechnung, Befangenheit oder auch nur, weil sie aufgrund mangelnder Ausbildung keine geeignete Lösung im Sinne des Kindeswillens finden konnten.

Man erhält ein Urteil, einen Vergleich oder einen Bescheid, von dem man nur denkt, „Wie ist das nur möglich? Das muss doch jedem auffallen, dass das unlogisch (oder schlimmer unumsetzbar) ist.“ Und was dann?

Es gibt viele Wege, dann weiterzumachen…. man darf dann nur nicht stehen bleiben.

Wir haben Kontakt mit Herrn B. einem Vater, dessen Sohn trotz Urteil über ein Wechselmodell, Umgangspflegerin und aller Bemühungen von der Mutter weiterhin entzogen wird. Täglich wird immer noch Einfluss auf den Willen und die Gesundheit des Jungen genommen, aber das Jugendamt, bei dem das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt, rührt sich nicht. Der Vater rennt, nach ewigen Kämpfen, Prozessen, Vorhaltungen und Bürokratie, nicht wie anzunehmen, herum und brüllt seinen Unmut über die Ungerechtigkeit in die Welt hinaus oder „nimmt es allein in die Hand“!

Tatsächlich machen dies die wenigsten Väter. Trotz des weit verbreiteten Glauben an die maskulinen Gewaltausbrüche, sind die Mehrzahl der Väter laut Statistik des Jugendschutzbundes bei einer Trennung betont passiv und beschreiten den Rechts- oder Verfahrensweg.

Auch Herr B. ist ein solcher Vater. Er läuft Kilometer in den Behörden von Bearbeiter zu Bearbeiter, doch eine Hilfe für seinen Sohn, geschweige denn, die Umsetzung eines bestehenden Urteils, gibt es nicht. Herr B. benötigt nun Unterstützung und wir wollen ihm helfen, diese zu finden. Denn Herr B. hat einen Plan, um auf sich aufmerksam zu machen. Er geht trotz aller Widerstände und Erfahrungen wieder den rechtlichen Weg. Er geht ins Rathaus der Stadt Stolberg, schnappt sich ein Formular, füllt es aus, stellt sich in eine Reihe, wartet bis er dran ist und meldet eine Kundgebung an.

Am 04.10.2019 findet vor dem Rathaus der Stadt Stolberg von 07:00 bis 18:00Uhr diese von ihm angemeldete Kundgebung statt. Wir wollen, dass Herr B. nicht allein dort steht. Wir wünschen uns ein Zeichen von Zusammenhalt und bitten jeden, diesen Post zu teilen und wenn möglich selbst dort zu sein oder Freunde und Bekannte zu mobilisieren. Bitte helft, damit der Weg für einen Vater, seinen Sohn und das Wohl vieler Anderer nicht endet …

Ein aktueller (Einzel)Fall

Ein Mitglied wurde letzte Woche im Treppenhaus auf unsere Arbeit angesprochen. Was sich zunächst als Plausch darstellte, war allerdings eher ein Hilferuf, der uns erschrocken machte. Wir erfuhren von einem neuen Fall, bei dem mit sehr unsauberen und für die betroffenen Kinder schädlichen Mitteln gearbeitet wird.

Nichts wirklich Neues, aber eben aktuell. Das bestechende an dem Fall ist allerdings, dass die zuständigen Behörden nicht nur ihren Aufgaben nicht nachkommen, sondern erheblich und, so fern wir es überblicken können, rechtswidrig in den Prozess eingreifen. Dies auf Kosten der Kinder.

Da wir uns vorbehalten wollen, weitere Schritte einzuleiten, möchten wir zum jetzigen Zeitpunkt keine Unterlagen veröffentlichen. Wir haben uns aber entschieden, den Fall zu begleiten. Daher haben wir die zuständigen Behörden und das Landesministerium um eine Stellungnahme gebeten.

Das Anschreiben findet Ihr hier in anonymisierter Form.

Sollte ein Verband oder auch einzelne Personen zur Unterstützung beitragen wollen, würden wir uns sehr freuen. Ihr könnt uns immer über den Kontakt erreichen.

Wie Anwälte Trennungsmonster machen

Uns wurden diese Bilder einer Internetseite der Anwaltskanzlei Wendelmuth zugespielt. Im Blog der Kanzlei findet man eine Anleitung zur Verhinderung des Wechselmodels – mit allen Mitteln und ohne Rücksicht auf die betroffenen Kinder. Schlimm genug, doch wenn diese Helfer von #trennungsmonster(n) Kindesmanipulation als „Notwehr“ bezeichnen, dann muss das publik werden.
Wir verweisen nochmals auf den ICD11 in dem P.A.S. als Diagnose aufgenommen wurde.
Damit ist die Aussage der Kanzlei klar: „Es ist okay Kinder psychisch krank zu machen, wenn man damit einen Fall gewinnt.“

Wir können nur dazu auffordern, sich die Seite anzusehen und die Verantwortlichen bei der Antwaltskammer zu melden. Wir haben das bereits getan:

Von: Team Stoppt Trennungsmonster
Betreff: Meldung von ethisch verwerflichem und rechtswidrigem Verhalten
Datum: 21.07.2019, 20:17 Uhr
An: info[at]rak-brb.de

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit melden wir ein Mitglied Ihrer Kammer wegen einem für den Berufstand des Rechtsanwaltes ethisch äußerst verwerflichen Verhaltens, als auch wegen der Aufforderung zu rechtswidrigem Verhalten.

Im Einzelnen:
Wir sind eine Vereinigung, die sich gegen Kindesmanipulation einsetzt, als auch Aufklärungsarbeit zu diesem Thema leistet.

Uns wurden über eines unserer Mitglieder Unterlagen zugesandt, welche unser Team persönlich, als auch rechtlich aufs Äußerste schockiert haben.
Wir haben gerade erst vor einigen Wochen Beratungen zu einer durch das Öffentlich Rechtliche Fernsehen beauftragten Dokufilm getätigt, der sich mit dem Thema Kindesmanipulation in Trennungssituationen beschäftigt.
Diese Arbeit wird zur Zeit auf diversen Filmfestspielen gezeigt und wurde für Preise nominiert.

Nunmehr erreichten uns die bereits o.g. Unterlagen, die von der Anwaltskanzlei Wendelmuth (Bahnhofstr. 79-81
14612 Falkensee) verbreitet werden. Es handelt soch hierbei um einen Blog der Anwältin Wendelmuth, in dem sie eindeutig sowohl zu Straftaten, als auch zu kindeswohlgefährdendem und -schädigendem Verhalten aufruft.

https://www.wendelmuth.net/familienrecht-so-verhindern-sie-das-wechselmodell-teil-ii-auswege/

Unter Anderem wird zur Üblen Nachrede §186 StGB, Angabe falscher Tatsachen §263 ff StGB und Misshandlung Schutzbefohlener §225 StGB aufgefordert, um damit einem rechtlich anerkannten Betreuungsmodell grundlos entgegenzuwirken.
Insbesondere wird durch Frau RA(in) Wendelmuth die Aussage getroffen, dass „Ein bischen Manipulation des Kindes“ Notwehr sei.
Trotz der Phrasen, dass man sich mit den „Ausweg-2-Mandanten“ nicht identifizieren würde, stellten die Aussage im Blogtitel (So verhindern Sie das Wechselmodell), als auch die Darbietung der Möglichkeiten und Wege, einen sämtlich anders gelagerten Schluss her.
Insbesondere die Manipulation von Kindern führt nachweislich zu schwerwiegenden psychischen und Problemen der Sozialkompetenz bei den Betroffenen. Nicht umsonst wurden jüngst die Folgen der Kindesmanipulation in den ICD11 als Krankheitsbild aufgenommen.

Diese von der Anwaltskanzlei Wendelmuth gewählte Darstellungsart, als auch die Verbreitung mittels öffentlichen Schriften, ist nicht tolerierbar. Ein solches Verhalten muss sanktioniert werden.

Wir fordern daher im Namen unserer Mitglieder eine umgehende Löschung des Bloginhaltes.
Darüber hinaus ist eine Gegendarstellung, als auch eine öffentliche Entschuldigung für dieses Fehlverhalten angezeigt.
Weitere rechtliche Schritte im Zuge einer strafbewährten Unterlassungsklage bzw. eines Strafverfahrens bleiben davon unberührt und werden zur Zeit geprüft.

Wir bitten um eine zeitnahe Erledigung mit Frist bis zum 04.08.2019.

Mit freundlichen Grüßen

Marie Senf
Öffentlichkeitsarbeit
Stoppt! Trennungsmonster
http://www.trennungsmonster.org
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Wer immer Hilfe sucht, der soll sie auch finden …

Eine schöne Idee. Aber kann es auch mehr sein, als eine Idee?

An wen wendet man sich, wenn man Hilfe benötigt? Die Polizei? Ja grundsätzlich eine Anlaufstelle bei Problemen. Was ist, wenn es um rechtliche Probleme geht? Hier können einem Anwälte, Rechtsberater oder Gerichte helfen. Und wenn es Probleme gibt, die das Wohl des Kindes betreffen? An wen sollte man sich da wenden? Nun, der Staat möchte, dass man sich an seine eigens dafür eingerichteten Stellen wendet. Im Regelfall also an das Jugendamt und dessen Vertreter. Aber wie uns und unseren Mitgliedern die Erfahrung gelehrt hat, sind oft genau diese Personen und Stellen jene, die die vorhandenen Probleme ignorieren, standardisierte Lösungsansätze haben, die wenig hilfreich sind und oftmals am Ziel vorbei oder darüber hinaus schießen oder die Probleme sogar durch ihr Handeln oder auch nicht Handeln verschlimmern.

Ihr habt ebenfalls schlechte Erfahrungen mit Handlungen bei „Jugendschutzmaßnahmen“ des Jugendamtes erlebt?

Dann habt Ihr seit dem 25. April 2019 bis zum 30. Juni 2019 Zeit und Möglichkeit, Eure Erfahrungen zu teilen. Die Regierung hat hierzu eine wissenschaftliche Anlaufstelle beim Institut für Kinder- und Jugendhilfe eingerichtet. Dort kann jeder sowohl einen Fragebogen ausfüllen, als auch direkt Kontakt aufnehmen und über Probleme mit dem Jugendamt und den Familiengerichten berichten.

Die Anlaufstelle findet Ihr im Internet unter www.kinderschutzverlaeufe.de

Kinderschutzverläufe

Postfach 2511

55015 Mainz

Tel.: 06131 – 2492274

Mail: forschung@kinderschutzverlaeufe.de

Gerade die Problematik im Bezug auf Kindesmanipulation durch Trennungsmonster, Kindesentfremdung und die psychischen und sozialen Auswirkungen auf die Kinderseelen können nach unserer Ansicht hier mehr ins Augenmerk der Öffentlichkeit und der Politik gerückt werden. Je mehr sich also dort melden und je mehr diese Information geteilt und verbreitet wird, umso mehr kann sich bewegen. Auch wenn es für viele, die schon leidvolle Erfahrungen machen musste, vielleicht keine Auswirkungen mehr hat, kann es für die Zukunft anderen helfen, es zu vermeiden.

Risiken und Nebenwirkungen: Kindliche Entwicklungsstufen und Manipulation

Kinder erleben die Trennung ihrer Eltern auf sehr unterschiedliche Weise. Nicht mehr mit Mama und Papa zusammen unter einem Dach zu wohnen, löst in Trennungskindern häufig zunächst eine starke Verunsicherung aus. Gerade diese Unsicherheit macht Kinder zu leichten Opfern von Manipulation. Je jünger das Kind, desto hilfloser steht es der elterlichen Beeinflussung gegenüber. In der Entwicklungspsychologie werden vier Phasen der Entwicklung des Gehirns unterschieden. Diese erklären, warum gerade Kinder leicht dazu gebracht werden können, ihre eigenen Wünsche zu ignorieren und zur Marionette und Waffe eines Erwachsenen werden.

Pionier der Entwicklungspsychologie war der schweizer Biologe Jean Piaget (1896-1980). Sein Stufenmodell ist bis heute die umfassendste Theorie zur Entwicklung des kindlichen Denkens. Nach Piaget unterscheidet sich das Denken eines Kindes in jeder Entwicklungsstufe vom Denken eines Erwachsenen. Ist etwas für einen Erwachsenen logisch, muss es für ein Kind nicht zwangsläufig ebenfalls einleuchtend sein.

"Pass auf was du tust, um zu kriegen, was du willst." Capote #trennungsmonster #liebestattlügen Trennungskind Manipulation Entfremdung Trennungsschmerz PASSensomotorische Stufe (Säuglingsalter)

Die Phase zwischen der Geburt und etwa dem zweiten Lebensjahr bezeichnet Piaget als Sensomotorische Phase. Babys verfügen zu Beginn lediglich über angeborene Reflexe. Eltern können beobachten wie rasant sich Kinder in den ersten Lebensmonaten entwickeln. Babys nehmen viel durch Berührung war. Durch das Anfassen und Agieren mit Gegenständen erkunden sie die Welt.

Mit etwa einem Jahr lernen Kinder zwischen sich selbst und ihrer Umwelt zu unterscheiden. Sie verstehen, dass Dinge oder Personen weiterhin existieren, auch wenn sie sich außerhalb ihres Wahrnehmungsfeldes befinden (Objekt- oder Personenpermanenz).

Babys entwickeln sich bereits in dieser Phase auch im sozialen und emotionalen Bereich. Daher ist ein Kontakt mit beiden Elternteilen für Kleinstkinder von besonderer Bedeutung.

Präoperationale Phase (etwa 2-7 Jahre)

Im Alter von zwei bis ungefähr sieben Jahren befinden sich Kinder in der Präoperationalen Phase. Jetzt steht die Sprachentwicklung im Vordergund. Kinder können nun auch zwischen Vergangenheit und Zukunft unterscheiden.

In dieser Phase zeigt sich ein Phänomen, das Psychologen mit „Theory of Mind“ bezeichnen. Das beutet, dass Kinder sich nicht in andere hineinversetzen können. Sie denken, dass alle die Welt genau wie sie sehen. Bis zu einem Alter von vier bis fünf Jahren fällt es Kindern deshalb schwer Ironie zu verstehen, oder zu lügen.

In Deutschland können Kinder ab sechs Jahren in einem Sorgerechtsprozess vor Gericht angehört werden. Verlangt ein Trennungsmonster in dieser Phase, dass das Kind Lügen verbreitet, ist es gerade in der Lage zu verstehen, dass es lügt. Da man Kindern üblicherweise auch beibringt, dass Lügen schlecht sind, fühlt sich das Kind auch schuldig. Die kognitive Entwicklung des Kindes ist in diesem Alter jedoch noch nicht soweit forgeschritten, dass es entscheiden könnte doch die Wahrheit zu sagen. Der psychologische Druck ist immens, weil das Kind sich einerseits des falschen Verhaltens bewusst istDas Kind fungiert wie ferngesteuert. Das macht Kinder besonders am Ende dieser Phase sehr anfällig für Manipulation.

Konkrete Operationen (etwa 8-12 Jahre)

Die dritte Phase nennt Piaget Konkrete Operationen. Hier ist es Kindern möglich das eigenen Handeln zu reflektieren und voraus zu denken. Sie lernen logisch und auch Abstrakt zu denken. Kinder sind in diesem Alter in der Lage Hypothesen aufzustellen und Dinge miteinander in Beziehung setzen (z.B. Lisa ist dünner als Marie. Lisa ist dicker als Emily. Wer ist am dicksten?). An komplexen Problemen, die eine systematische Lösung benötigen scheitern Kinder in diesem Alter jedoch noch.

Diese Phase ist für die emotionale Entwicklung besonders wichtig. Psychische Belastungen, wie beispielsweise in einem Sorgerechtsstreit, haben besonders während dieser Phase einen großen Einfluss auf Kinder.

Formale Operationen (ab 12 Jahre)

Nach Piaget haben Teenager ab etwa zwölf Jahren die höchste Form des logischen Denkens erreicht. Sie entwickeln die Fähigkeit zu hypotetischem und abstraktem Denken. Soziale und moralische Fragen spielen in der Jugendzeit eine große Rolle. In einer Trennungssituation spiegelt sich das häufig in Schuldzuweisungen und Wut wieder. Das Kind ist jedoch bereits in der Lage sich eine eigene Meinung zu bilden. Ab dem 14. Lebensjahr werden Kinder im Sorgerechtsprozess verpflichtend vor Gericht angehört, um über ihr zukünftiges Leben selbst mitzuentscheiden.

Warendorfer Praxis

Um den Bedürfnissen der Kinder in Sorgerechtsprozessen besser gerecht zu werden, wurde im Kreis Warendorf in Nordrhein-Westfalen ein Leitfaden entwickelt, der Richtern einen Anhaltspunkt und eine Hilfestellung für die Druchführung von Kindesanhörungen bieten soll. Der Leitfaden „Kind im Blick“ dient bereits vielen, aber leider noch nicht allen Gerichten als Grundlage. Er berücksichtigt die noch nicht abgeschlossene kognitive Entwicklung von Kindern.

Noch nicht in allen Bundesländern ist bei einer Kindesanhörung verpflichtend ein Psychologe anwesend. In einigen Ländern darf ein Richter, der eben kein Pädagoge, geschweige denn Psychologe ist, ein Kind eigenverantwortlich anhören und über dessen Glaubwürdigkeit entscheiden. So kommt es, dass Kindesmanipulation im Sorgerechtsprozess für das Trennungsmoster oft so erfolgsversprechend ist. Das Kind gibt weiter, was ihm gesagt wurde und das Gericht übernimmt diese Aussage unreflektiert.

Der Leitfaden der Warendorfer Praxis will dies verhindern und gibt dem Gericht einige Mindestanforderungen für die Anhörung von Kindern auf. So sind beispielsweise Äußerungen eines Kindes nur durch offene Fragestellungen einzuholen. Geschlossene Entscheidungsfrage, wie etwa „Möchtest du lieber bei Mama, oder bei Papa wohnen?“, oder gar Suggestivfragen, wie „Dir gefällt es doch bei der Mama?“, sollen unbeding vermieden werden. Auch empfiehlt der Leitfaden, dass Kinder von einer neutralen Person zur Anhörung gebracht werden, um ein akutes Einwirken, zumindest direkt vor der Kindesaussage, zu verhindern. Aussagen von Kindern sollen immer im Gesamtzusammehang und reflektiert bewertet werden.

Eine fachgerecht durchgeführte Kindesanhörung erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass Manipulationen erkannt und aufgedeckt werden. Leider werden diese oftmals selbst dann nicht durch das Gericht sanktioniert. Hier muss sich im Familienrecht noch einiges ändern um Trennungskinder zu schützen.

Interview zum Thema Kindesentfremdung bei getrennterziehend.de im Radio Köln

Am 24 März 2019 um 20:04 Uhr lief im Bürgerfunk bei Radio Köln die Sendung der getrennterziehend Media, die bereits mehrfach Beiträge über Eltern-Kind-Entfremdung, Trennung und Konsequenzen von Trennungsmonstern berichtet hat.

Vater mit Kind #liebestattlügen gegen #Trennungsmonster Trennungskind

Die enge Bindung des Vaters zu seinem Kindern wird durch die falschen Vorwürfe der Mutter auf die Probe gestellt.

Innerhalb der Sendung gab es ein Interview mit einem Vater, der aktuell in einer Trennung steckt und dessen Leben durch die falschen Vorwürfe der Kindesmutter, von ihr manipulierte Kindesaussagen und einer Behördenstruktur, die trotz entlastenden Nachweisen des Kindesvaters, die Augen verschließt, in den finanziellen und sozialen Ruin getrieben wird. Neben dem Vater sind die vier gemeinsamen Kinder wie häufig die Leidtragenden.

Hier auf Soundcloud kann man sich die komplette Sendung inkl. Interview anhören.

Ein Besuch auf der Facebookseite lohnt sich nicht nur wegen dieses Beitrages.

Wir von Stoppt Trennungsmonster fanden die anrührende Geschichte des Vaters interessant.

So interessant sogar, dass wir uns entschieden haben, gerade wegen der Akualität des Falles, selbst noch einmal ein umfangreicheres Interview mit ihm zu führen. Wir werden hier und auf unserer Facebookseite darüber berichten.

Kindesentfremdung: Ein Plädoyer

Leider werden immer mehr Kinder bewusst oder unbewusst von einem Elternteil ausgegrenzt. Wie auf dieser Seite beschrieben, wirken die die seelischen und psychischen Folgen oftmals ein Leben lang auf die entfremdeten Kinder. Die Wahrscheinlichkeit, dass die in ihrer Kindheit von EKE (Eltern-Kind-Entfremdung = PA = Parental Alienation) betroffenen Eltern später ihre eigenen Kinder entfremden ist deutlich höht gegenüber in der Kindheit nicht entfremdeter Kinder.

Meines Erachtens sind die Entfremdungsgründe vielschichtig. Neben einer Verletztheit/Hass aus der Trennung heraus, gibt es kulturelle, oftmals auch psychische Gründe (wie z.B. Persönlichkeitsstörungen und vielen Weitere).

Das Ergebnis ist leider mindestens immer ein (psychisch) misshandeltes Kind.

Das überholte und nicht mehr zeitgemäßen Familienrecht in Deutschland (und auch Österreich und der Schweiz) bedarf dringend einer Überarbeitung, weg vom kontradiktorischen, zu einem kindzentrierten Familienrecht. Zum Beispiel lässt sich mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht in Deutschland in vielen Bereichen das auf dem Papier vorhandene gemeinsame Sorgerecht unterlaufen und aushebeln.

Jedes entfremdete Elternteil, sofern noch in der Lage dazu, kann mit sachlichen Informieren seines Umfeldes und dem Umfeld der Kinder (Schule, Verein, Kindergarten, Hausärzte, Freunde und Arbeitskollegen etc.) helfen diese PSYCHISCHE KINDESMISSHANDLUNG in der Gesellschaft unter Ächtung zu stellen. Damit wird den oftmals vom Entfremder benutzten subtilen Entfremdungsmechanismen (die von außenstehenden Dritten nicht erkennbar sind) eine mögliche Plattform genommen.

Persönlich habe ich positive und helfende Erfahrungen auch mit Selbsthilfegruppen wie z.B. dem Väteraufbruch für Kinder e.V. gemacht, der sich mit seinen ehrenamtlichen Helfern für die entfremdeten Kinder und entfremdete Väter und Mütter sehr stark einsetzt.

Unterstützen auch Sie Organisationen die zukünftigen Kindergenerationen eine Entfremdung ersparen wollen!
Möglichst gleiche Erziehungsanteile beider Elternteile (= WUNSCH DES KINDES/KINDER WÄHREND DES TRENNUNGSZEITPUNKTES!!!) helfen Entfremdungen entgegenzutreten: Ein von beiden Eltern in einer KOOPERATIVEN ELTERNSCHAFT gelebtes WECHSELMODELL ist meiner Einschätzung zufolge förderlich für jedes Kind!

Es schreibt Ihnen ein Vater, der nach über 8 Jahren Umgangsverfahren zum Schutz des gemeinsames Sohnes, trotz mehrerer eindeutiger Gutachten mit fehlende Bindungstoleranz, erheblicher Erziehungsunfähigkeit hinsichtlich der Umgangsproblematik und psychischer Problematiken des entfremdenden Elternteils, derzeit auf weitere mögliche Umgangsverfahren verzichtet und ein von beispielsweise Frau Dr. Behrendt empfohlenes aktives Warten hofft.

Never, never, never give up.

Frank

Kindesmanipulation sind doch nur Einzelfälle!

Ich bin selbst Vater von vier Kindern und erleben Kindesmanipulation quasi live und in Farbe.

Ob es dabei aber um Einzelfälle geht oder um die Masse der Fälle ist fraglich.

Wie kommt man überhaupt darauf, dass es nur Einzelfälle sein können?

Man glaubt, wenn man sich nicht näher mit dem Thema beschäftigt, dass es nur wenige Ausnahmen sind, in denen die Kinder als Waffe eingesetzt oder manipuliert werden, um vermeintlich „nur im Interesse der Kinder“ zu handeln. Eines vorweggeschickt, es ist NIEMALS im Interesse der Kinder, diese zu manipulieren oder zu benutzen, ganz gleich wie gut gemeint oder zu deren Schutz dringend notwendig es sein soll. Jedwede Manipulation hinterlässt Risse in der Seele eines Kindes und irgendwann zerpringt sie.

  • Kindesmanipulation hinterlässt keine äußeren Zeichen, wie bei Schlägen, darum fällt sie nicht direkt ins Auge.
  • Man hört in den Medien kaum etwas zu dem Thema, darum existiert es nicht.
  • Kindesmanipulation wird bagatellisiert, weil es „den Kindern ja nicht wirklich schadet“. Eine Aussage von Jemandem, dem die Studien über Spätfolgen nicht geläufig sein können.
  • Niemand möchte sich eingestehen, dass ein Elternteil so etwas seinen eigenen Kindern antun würde.
  • Die vermeintlichen Vorwürfe, wie Misshandlung und Häusliche Gewalt, entsprechen oft dem öffentlichen Bild und werden nicht hinterfragt.

Wie unterschiedlich die Gründe auch sein mögen, man stößt nicht gleich auf das Thema und es ist nicht überall präsent. Ist es daher aber auch nicht vorhanden?

Ich habe mich eingehend allein nur mit den Auswertungen des Statistischen Budesamtes befasst. Hierbei kann man in den Dokumenten der Rechtspflege einen sehr eindeutigen Trend erkennen. In nahezu 89% der vor den Familiengerichten verhandelten Sorgerechtsprozesse, erhält bundesweit nicht der Vater das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder. Hierbei variieren die Zahlen für die Prozesse, in denen der Vater das Sorgerecht erhält zwischen 8 und 11 %. Die Fälle in denen die Kinder Dritten in Obhut gegeben werden (also weder der Mutter, noch dem Vater) entspricht ca. 36%. Damit erhalten die Mütter in etwa 53 bis 61% der strittigen Entscheidungen an den Familiengericht das Sorgerecht für die Kinder. Was kann man diesen Zahlen entnehmen? Grundsätzlich sagt diese Statistik aus, dass die Väter in Deutschland scheinbar so ungeeignet sein müssen, die gemeinsamen Kinder zu erziehen, dass es noch besser ist, diese in Obhut des Staates zu geben, statt die Väter ihren Versorgungswünschen und -pflichten nachkommen zu lassen. Hierbei sollte selbst dem ungeübten Leser klar werden, dass das nicht sein kann. Neun von zehn Vätern bei streitigem Sorgerecht sind ungeeignet? Wohl eher nicht. Es muss also eine andere Erklärung geben und die liegt meist in den Dunkelziffern.

Ich möchte hier nochmal festhalten, dass Kindesmanipulation kein Mütterdelikt ist. Es kommt ebenso vor, dass Väter ihre eigenen Kinder als Waffe zum Selbstzweck einsetzen. Es ist nur anhand dieser Statistik wesentlich einfacher abzuleiten, dass es auch andere Gründe geben muss, dass ein Elternteil ausgegrenzt wird.

Wenn es also irgendeinen anderen Grund geben mag, dass Väter bei streitigen Trennungen weniger oft das Sorgerecht erhalten, dann muss dieser in der Eignung liegen. In den Statistiken des Bundesamtes sind weiterhin die Fälle in denen eine Schutzmaßnahme gem. §1666 BGB vorliegt, hauptsächlich gegen den Vater gerichtet. Insoweit muss man davon ausgehen, dass „rein nach der Statistik“ etwa 70% der Väter eine Bedrohung für das Kindeswohl sind. Wenn dem tatsächlich so wäre, dann müsste man ernsthaft darüber nachdenken sicherheitshalber sämtliche Kinder in Deutschland vor den Vätern, die sie zur KiTa bringen, für sie kochen, ihnen Geschichten erzählen und auf der Schaukel anstoßen, zu schützen.

Aber mal Polemik beiseite. Wie man an den Ausführungen sieht, kommt es in einer Vielzahl der offiziellen Fälle, ohne die Dunkelziffer zu berücksichtigen, zu einem Vorwurf gegen den Vater, der zu dessen „Entsorgung“ durch das Gericht führt. Hierbei ist es häufig der Vorwurf der Kindesmisshandlung, der durch den anderen Elternteil (in dieser Statistik die Mutter) vorgebracht wird. Um diesen vor Gericht zu untermauern, wird dann, in Ermangelung von handfesten Beweisen, auf die Aussagen der Kinder ein besonderer Wert gelegt. Jetzt ist der gedankliche Schritt nicht mehr weit, dass einem Elternteil, der den anderen durch falsche Vorwürfe aus dem Leben der Kinder als Betreuung herausdrängen will, nur die Aussagen der Kinder innerhalb einer Anhörung im Weg stehen könnten, sich der Manipulation dieser bedient. Und genau das ist der Fall. Es handelt sich daher kaum um „wenige Einzelfälle“, wie es in Argumenten gegen diese Seite immer wieder angeführt wird, sondern um eine Vielzahl von Fällen. Laut den Erhebungen von Stoppt Trennungsmonster! ergab sich ein empirischer Wert von fast 43 Fällen pro Tag in Deutschland, bei denen die Kinder durch gezielte Aussagen manipuliert werden.

Kindesmanipulation ist kein Einzelfall. Es ist keine zu vernachlässigende Anzahl. Und es ist keinesfalls etwas, das ohnehin keine relevante Auswirkung auf Kinder hat.

Kindesmanipulation ist zu 100% Misshandlung.

Toni

Vorstoß im Familienrecht?

Oder ein weiteres Schlachtfeld im
Sorgerechtsprozess bei Trennungskindern?

Am 09. März 2019 berichtete Spiegel Online von den Reformplänen der
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Frau Dr. Franziska Giffey, in denen sie eine rechtliche Verbesserung der Stellung von Trennungsvätern bezweckt. Hierzu wurden verschiedene Stimmen und Meiungen laut.

Worum geht es in Kürze:
Es gehe nicht an, „dass der Vater weiterhin den vollen Unterhalt zahlen muss, auch wenn das Kind viel Zeit bei ihm verbringt und sogar ein eigenes Zimmer bei ihm hat“, sagte die SPD-Politikerin der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Hier setzen die Pläne nach einer Besserstellung in Form von auf den Unterhalt anzurechnenden Betreuungsleistungen des Väter und einer Änderung des Elterngeldes an, damit Väter nicht nur mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen und verbringen können, sondern auch eine Entlastung dieser erfolgt.
Aber wie sollen die Väter entlastet und eingebunden werden, solange die Justiz und Behörden einen Elternteil (meist den Vater) nur als Zahlvater sehen und hierzu die Weichen stellen.
Das von der FDP angestrebte Wechselmodell als Grundlage, soll dazu verhelfen, wird aber in der Regel von den Gerichten und den betreuenden Elternteilen abgelehnt.
Der Großteil der Trennungskinder lebt nach der Trennung überwiegend oder ausschließlich bei der Mutter. Auch der Sprecher des Deutschen Familiengerichtstags sagt, dass es nach einem Verfahren überwiegend (in ca. 89% der Fälle, laut Bundesamt für Statistik) dazu kommt, dass die Kinder bei der Mutter verbleiben. Der Vater erhält meist nur ein Umgangsrecht. Manche Kinder sehen ihren Vater danach nur zweimal pro Monat.

Waren die Einen begeistert, über die geplanten Neuerungen, so wurden Andere skeptisch angesichts der aufkommenden Fragen zur Umsetzung und zu Folgeproblemen, bei denen am Ende in einem weiteren Gezerre um Zeiten wieder nur der Gedanke nach dem geldwerten Vorteil des betreuenden Elternteils im Vordergrund steht, statt einer Wahrnehmung der Interessen der beteiligten Kinder.

Artikel bei Spiegel Online, verlinkt am 15.03.2019

Auf den Punkt gebracht hat dies ein am 10. März 2019 veröffentlichter Offener Brief an die Ministerin, zu dem parallel vom Verfasser, Herrn Torsten Sommer, eine Petition ins Leben gerufen wurde, die in fünf Tagen über 300 Unterschriften generieren konnte.

Link zur Petition, verlinkt am 15.03.2019

Auch innerhalb verschiedenster Foren von Trennungseltern haben die Reformpläne hohe Wellen geschlagen. Während Väter in der Masse grundsätzlich für die Reform sind, wehren sich Mütterinitiativen gegen ein Wechselmodell als Basis und eine rechtliche Verbesserung der Trennungsväter, die ihren Kindern mehr sein möchten, als nur ein monatlich auf dem Konto erscheinender Posten. Hört man sich die Argumente an, wird aber schnell klar, dass es immer wieder um das Thema Geld geht, nicht um das Thema Kind.

Link zur MAZ vom 12.03.2019, verlinkt am 15.03.2019

Viele verschiedene Kommentare wurden daraufhin z.B. bei Facebook laut, die sich gegen das ewige „Wir Mütter haben aber dann kein Geld und müssen arbeiten“ wendeten, das immer wieder als Hauptargument durchblickt. Hinzu kommen Posts von Trennungsmonstern, die die Diskussion und die Argumente der Mütter in ein anderes Licht rücken, als dem Kindeswohl zu dienen.

Quelle: Facebook

Schließlich wird aber nur die Zeit zeigen, in wie weit es sich bei den Plänen angesichts anstehender Wahlen nur um Lippenbekenntnisse handelt oder tatsächlich eine Reform des Unterhaltsrechts zu erwarten ist. Und darüber hinaus, wie die Elternteile den ggf. neuen Regelungen begegnen.
Eines steht mit Sicherheit fest. Sollten die Eltern ihrer gemeinsamen Verpflichtung als mündige Bürger nachkommen und eigene egoistische Wünsche und Rachegelüste hinter den Bedürfnissen der Kinder nach beiden Elternteilen zurückstellen können, dann hätte es keine Reform nötig, die so energisch diskutiert wird.